Patientenverfügung

Nur jede siebte Person in Deutschland besitzt eine Patientenverfügung und kann somit sicher sein, dass bei medizinischen Notfällen so gehandelt wird, wie sie es selbst verfügt bzw. entschieden hat

Die übrigen Menschen müssen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit damit rechnen, dass medizinische Eingriffe ohne die eigene Zustimmung, bzw. im schlimmsten Fall sogar entgegen der eigenen Präferenzen, durchgeführt werden. Vielen Personen ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewusst, dass nicht automatisch der Ehepartner oder die eigenen Kinder im Ernstfall über die eigene medizinische Behandlung entscheiden, sondern das Betreuungsgericht.

Deshalb kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung der eigene Willen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Somit ist für den Fall der eigenen Kommunikations- und Entscheidungsunfähigkeit bestens vorgesorgt und geregelt, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.

Konkret bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, bestimmte medizinische Eingriffe und Behandlungen auszuschließen oder explizite Wünsche diesbezüglich festzuhalten. Dabei kann der Verfasser genau bestimmen, ab welchem Zeitpunkt das Dokument in Kraft tritt.

Um den persönlichen Willen also auch im Fall der eigenen Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit zu kommunizieren, muss eine Patientenverfügung im Vorfeld erstellt werden, damit sie im Notfall auch berücksichtigt werden kann. Die behandelnden Ärzte sind dann verpflichtet, diese Willenserklärung zu befolgen.

Solange die Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Um die rechtliche Gültigkeit der Verfügung sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.

Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, mit den Ärzten und Ihrer Familie zu kommunizieren, können Sie dank einer Patientenverfügung trotzdem sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Nicht nur der eigene Seelenfrieden ist somit garantiert, auch Ihre Familie wird durch das Dokument enorm entlastet.

Patientenverfügung zusammengefasst:

  • Ohne Patientenverfügung können medizinische Entscheidungen entgegen der eigenen Präferenzen getroffen werden
  • Eine Patientenverfügung ermöglicht es, den eigenen Willen rechtlich verbindlich festzulegen
  • Die Verfügung schließt bestimmte medizinische Eingriffe aus oder hält explizite Wünsche fest
  • Die behandelnden Ärzte müssen die Willenserklärung befolgen
  • Die Patientenverfügung besteht aus drei Teilen: Beschreibung der Situationen, in denen sie in Kraft treten soll; Festlegung von medizinischen Wünschen und Ablehnungen; Festlegung einer Vertrauensperson
  • Die Verfügung kann formlos und schriftlich widerrufen werden, muss aber handschriftlich signiert und hinterlegt werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen