Vorsorgevollmacht
Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, so berät man sich meistens mit den Leuten, die einem am nächsten stehen: dem Partner, den Eltern oder engen Freunden. Denn falls wir plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für uns selbst zu sprechen, würden wir diesen Menschen unser Leben anvertrauen. Und trotzdem legen die meisten Menschen in Deutschland in solchen Situationen ihr Leben in die Hände Fremder – ohne es zu wissen.
Was sich wie die Szene aus einem Thriller anhört, ist leider Realität. Viele Menschen glauben, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch als Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne gelten. Dabei übernimmt im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise bei schweren Unfällen oder Krankheiten – nicht gleich der Partner die Rolle des gesetzlichen Betreuers, sondern diese wird durch das Betreuungsgericht festgelegt. In manchen Fällen kommt es daher dazu, dass ein Berufsbetreuer Entscheidungen für Sie trifft und nicht Ihre Liebsten.
Eine Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, diese Situation zu vermeiden und festzulegen, wer im Ernstfall die eigene Betreuung übernehmen soll. Wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, z.B. durch Verlust des Bewusstseins, klärt die Vorsorgevollmacht, wer die Verantwortung für den Patienten übernehmen soll. Diese Verantwortung beinhaltet beispielsweise das Verfügen über das persönliche Vermögen, das Abgeben von rechtlich verbindlichen Erklärungen oder das Öffnen von Post.
Durch die direkte Übertragung von Rechten an die bevollmächtigte Person ist die Vorsorgevollmacht einfach zu verfassen und umzusetzen. Anders als bei einer Betreuungsverfügung kann die Vertrauensperson so den Wünschen der entscheidungsunfähigen Person selbstständig nachgehen, ohne dabei von einem Gericht kontrolliert zu werden. Zum Beispiel ist es ohne Vorsorgevollmacht dem behandelnden Arzt nicht einmal erlaubt, Angehörige über den Zustand der Patienten zu informieren. Auch kommen auf die Familie des Patienten keine weiteren Kosten durch eine richterliche Überprüfung der Vertrauensperson zu.
Von größter Wichtigkeit für das Verfassen einer Vorsorgevollmacht ist natürlich das uneingeschränkte Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall bestmöglich umgesetzt werden können.
Solange eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch nicht erforderlich, es sei denn die Vertrauensperson soll auch über Immobilien verfügen können.
Um die rechtliche Gültigkeit der Vollmacht sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren sie es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.
Beachten Sie außerdem, dass bei einigen Banken neben der Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht benötigt wird, damit die bevollmächtigte Person Zugriff auf die Konten der betroffenen Person bekommt.
Vorsorgevollmacht zusammengefasst:
- Im Falle von Entscheidungsunfähigkeit wird der gesetzliche Betreuer durch das Betreuungsgericht festgelegt
- Eine Vorsorgevollmacht kann festlegen, wer die eigene Betreuung übernimmt
- Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass die Vertrauensperson selbstständig handeln kann, ohne von einem Gericht kontrolliert zu werden
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht immer erforderlich, aber eine Bankvollmacht ist nötig, wenn die bevollmächtigte Person Zugriff auf Konten bekommen soll
- Um rechtlich gültig zu sein, muss das Dokument handschriftlich signiert sein. Am besten wird es dann der Vertrauensperson ausgehändigt und online hinterlegt.