1. Angaben Verbundmitarbeiter und Gatte/in
  2. Kinder bis zum 25. Lebensjahr (leibliche/adoptierte)
  3. Zusammenfassung
Angaben Verbundmitarbeiter und Gatte/in

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Sozialleistungen für unsere Mitarbeiter*innen

Verbundmitarbeitende, die ausschließlich für die Bank tätig sind, werden wie Mitarbeitende behandelt und kommen somit in den Genuss des Sozialkatalogs der Bank.

  • deren Eheleute
  • deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr (leibliche/adoptierte)

Hinweis

Die BAP-Personennummer (ist nicht die Kontonummer!) kann beim Kundenberater/bei der Kundenberaterin erfragt werden.