IBAN-Namensabgleich (VoP = Verification of Payee)

mehr Sicherheit bei Überweisungen durch Empfängerprüfung

Ab Oktober zeigen wir Ihnen bei jeder Überweisung, ob die Bezeichnung, die Sie als Empfänger eingetragen haben, mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Gibt es Abweichungen, weisen wir Sie darauf hin. Ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder den Auftrag lieber abbrechen möchten, entscheiden Sie selbst.

Das minimiert das Risiko von Erfassungsfehlern sowie von ausgefeilten Betrugsmaschen mittels manipulierter Rechnungen!

Diese Prüfung funktioniert

  • im gesamten SEPA-Raum
  • innerhalb weniger Sekunden
  • Online, am Schalter oder telefonisch
  • für Echtzeit- oder normale Überweisungen
     

ebenso für Sammelaufträge

Sie sehen sofort, ob
 

  • grün: der Empfängername zum Kontoinhaber passt
  • gelb: es eine leichte Abweichung gibt (inkl. Anzeige der richtigen Bezeichnung) 
  • rot: die Angaben komplett abweichen 

 

und beauftragen die Überweisung oder brechen den Vorgang ab.

Wichtig für Software- und App-Nutzer

Der technische Aufwand dahinter ist enorm und kann für ältere Anwendungen unter Umständen nicht umgesetzt werden. Unsere VR-NetWorld-Software wird aus diesem Grund ab Oktober nicht mehr funktionieren. Sofern Sie mit einem eigenen Banking-Programm arbeiten, prüfen Sie, ob Ihre Anwendung dafür geeignet ist.

Umgesetzt werden die neuen Anforderungen

·        in unserer BankingApp

·        in unserem OnlineBanking

·        in Profi cash

·        im neuen BankingManager
 

Ausnahmen für Firmenkunden

Im Gegensatz zu Verbrauchern haben Firmenkunden bei der VoP die Option auf die Prüfung Ihrer Aufträge zu verzichten. Man spricht hier von „Opt Out“. Dies gilt allerdings nur für Sammelaufträge mit mehr als einem Posten und kann nicht pauschal mit der Bank vereinbart werden. Vielmehr wird bei der Beauftragung selbst der Hinweis auf „Opt Out“ mitgeliefert.
 

EBICS nur noch mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU)

Bei EBICS handelt es sich um ein Übertragungsverfahren, das ausschließlich von Firmenkunden genutzt werden kann. Dabei wird bislang gemeinsam mit dem Zahlungsauftrag auch eine elektronische Unterschrift an die Bank übertragen. In Hinblick auf die künftige Prüfung der Aufträge werden Auftrag und Unterschrift entkoppelt. Die EBICS-Software überträgt den Auftrag, die Empfängerdaten werden geprüft und ggf. zur Bestätigung zurückgemeldet. Abschließend wird der Auftrag elektronisch unterschrieben. Wir werden unsere EBICS-Nutzer dazu separat informieren.
 

Hinweis für Rechnungssteller

Sofern Sie selbst Rechnungen schreiben, die Ihr Vertragspartner per Überweisung bezahlt, prüfen Sie, ob die Angaben auf Ihren Rechnungsformularen zu Irritationen führen können. Vergleichen Sie diese ggf. mit der Kontoinhaberbezeichnung auf Ihren Kontoauszügen.

Trägt Ihre Rechnung beispielsweise das Logo „Fashion & Beauty“, aber Ihr Konto lautet auf die Mustermann und Musterfrau GbR, werden Ihre Kunden ab Oktober auf die Abweichung hingewiesen. Das wird zu Nachfragen führen! Enthält Ihre Rechnung hingegen einen eindeutigen Hinweis - „Bitte überweisen Sie auf unser unten genanntes Bankkonto und verwenden Sie als Empfänger die Mustermann und Musterfrau GbR“ – laufen die Zahlungen problemlos durch.