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Frau sitzt vor Laptop im Wohnzimmer

Ihr Handeln ist gefragt:

Zustimmung zu neuen gesetzlichen Vorgaben

  • In 10 Sekunden europaweit Überweisen - ohne zusätzliche Kosten
  • Automatische Überprüfung des Empfängerkontos - mit Warnhinweis bei fehlerhafter Eingabe
  • keine verdeckte Anpassung von Gebühren

Um Ihre Zustimmung zu den Änderungen zu erteilen, müssen Sie aktiv zustimmen.

Dies können Sie auf zwei Arten tun:

  • Für Kunden mit VR-NetKey (OnlineBanking-Zugang):

    Loggen Sie sich ins OnlineBanking ein. Es erscheint automatisch ein Overlay-Fenster. Die Unterlagen sind automatisch in Ihrem ePostfach abgelegt. 

    Die Zustimmung wird sofort in unserem System erfasst.

  • Für Kunden ohne VR-NetKey:

    Sie erhalten ein postalisches Anschreiben mit QR-Code.

    1. Scannen Sie den QR-Code.

    2. Laden Sie die Unterlagen digital herunter.

    3. Stimmen Sie auf der verlinkten Seite online zu.

    Wichtig: Eine telefonische Zustimmung oder persönlich in der Filiale ist nur möglich, wenn Sie die Unterlagen bereits heruntergeladen haben.

Wir entwickeln unsere Dienstleistungen stetig weiter und passen sie regelmäßig an die sich ändernden Marktbedingungen an.

Daraus ergeben sich für Sie bestimmte Änderungen, diese Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 5. Oktober 2025 wirksam.

Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an.

Was müssen Sie tun?

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden.

Bitte schauen Sie sich das Änderungsangebot vor der Zustimmung im Detail an, welches Ihnen auf dieser Seite zum Download bereitsteht.


Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ohne Ihre Zustimmung die rechtliche Grundlage fehlt, unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortzuführen.


Die Änderungen betreffen die folgenden Regelungen:

Sonderbedingungen für den

Überweisungsverkehr

Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden angepasst und vereinheitlicht. o Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (sog. Verification of Payee, VOP) durchgeführt werden. Diese soll der Verbesserung der Sicherheit dienen.

Sonderbedingungen für die

girocard (Debitkarte)

Wir passen die Regelungen für die girocard (Debitkarte) aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an.

Sonderbedingungen für das

OnlineBanking

Wir erweitern die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.

Änderungen bei den

Kreditkartenbedingungen:

Wir führen neue Funktionalitäten rund um die digitale Karte und neue Self-Services ein, wie z.B. die Bestellung rein digitaler Karten, Vergabe einer Wunsch-PIN, etc.

Änderungen für das

Preis- und Leistungsverzeichnis

Im Wesentlichen werden Änderungen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr vorgenommen. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung konkretisieren wir beim kartengestützten Zahlungsverkehr unsere Angebote zur Ersatzkarte, in dem wir typische Beispielfälle für diesbezügliche Entgelte ergänzen.

Es ergeben sich jedoch keinerlei Änderungen bei den bestehenden Entgelten.


Haben Sie Fragen?

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?

Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig.

Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 bzw. unserer dementsprechend angepassten Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Kunden Änderungen von bestimmten Bedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen. Eine Fortführung unserer Geschäftsbeziehung aufgrund veralteter Bedingungen und Preise ist dauerhaft nicht möglich.

Haben Sie bis zum Wirksamkeitsdatum uns gegenüber Ihre Zustimmung nicht erklärt, behalten wir uns vor, den Kontovertrag oder Teile davon Ihnen gegenüber mit einer Kündigungsfrist von weiteren 2 Monaten zu kündigen.

Unsere Vertragsbeziehung wäre dann beendet. Selbstverständlich können Sie Ihr Konto jederzeit fristlos und kostenfrei kündigen. 

Warum muss ich tätig werden?

Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 entschieden, dass - im Gegensatz zum bisher banküblichen Vorgehen - für die Anpassung von bestimmenten Bedingungen und Preisen eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden erforderlich ist. Dies steht daher nun  auch in Nr. 1 der unserer angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Download

Kundeninformation

mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr zum 5. Oktober 2025 aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen und weiterer Anpassungen unserer Dienstleistungen

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an:

Telefonisch unter 0961/840 oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen 

Um Ihre Zustimmung zu den Änderungen zu erteilen, müssen Sie aktiv zustimmen.

Dies können Sie auf zwei Arten tun:

  • Für Kunden mit VR-NetKey (OnlineBanking-Zugang):

    Loggen Sie sich ins OnlineBanking ein. Es erscheint automatisch ein Overlay-Fenster. Die Unterlagen sind automatisch in Ihrem ePostfach abgelegt. 

    Die Zustimmung wird sofort in unserem System erfasst.

  • Für Kunden ohne VR-NetKey:

    Sie erhalten ein postalisches Anschreiben mit QR-Code.

    1. Scannen Sie den QR-Code.

    2. Laden Sie die Unterlagen digital herunter.

    3. Stimmen Sie auf der verlinkten Seite online zu.

    Wichtig: Eine telefonische Zustimmung oder persönlich in der Filiale ist nur möglich, wenn Sie die Unterlagen bereits heruntergeladen haben.