Fragen und Antworten zur Fusion

Allgemeines

Wann fusionieren die beiden Banken?

Die Fusion der beiden Genossenschaften ist dann mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister rückwirkend zum 1. Januar 2023 genehmigt.
Der Stichtag des technischen Zusammenschlusses ist Samstag, der 26. August 2023. An diesem Tag werden die EDV-Systeme der beiden Banken zusammengeführt.
Die Fusion ist somit für Sie als Kunde ab Samstag, den 26. August 2023 - technisch
wirksam.

Wie setzen sich der Vorstand und Aufsichtsrat der neuen Bank zusammen?

Der Vorstand der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG setzt sich nach der
Fusion zusammen aus: Bernhard Wolf, Thomas Ludwig, Rainer Lukas, Thomas Wirth.
Herr Wirth scheidet zum 31.10.2023 aus dem Vorstand aus. Herr Werner Bäumler
wird im Jahr 2024 den Vorstand komplettieren, bis dahin wirkt er als Generalbevollmächtigter.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Fusion aus 12 Personen zusammen.
8 Aufsichtsräte werden über die Vertreterversammlung gewählt, 4 Aufsichtsräte
über die Arbeitnehmer (aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes).

Welche Geschäftsstellen gehören nach Zusammenschluss zur neuen Bank?

Zur Fusion umfasst unsere neue Genossenschaft 40 Geschäftsstellen und 8 SB-Geschäftsstellen. Zudem sind wir an 10 Warenstandorten präsent.
Wahrnehmbare Nähe für unsere Kunden und regionale Präsenz bleiben für uns zentrale Prinzipien unserer genossenschaftlichen Ausrichtung. Wir sind flächendeckend in unserem Geschäftsgebiet vertreten.
An den Doppelstandorten Altenstadt a. d. Waldnaab, Vohenstrauß erfolgt eine Zusammenlegung. In Neustadt a. d. Waldnaab werden aktuell beide Gebäude genutzt.

Was ändert sich für mich durch die Fusion im täglichen Bankgeschäft?

Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weiter geführt.
Sind Sie Kunde in beiden Banken - sprechen Sie mit Ihrem persönlichem Berater über eine Zusammenführung Ihrer Konten.

Ändern sich die Kontaktdaten meines Beraters?

Die Internetadresse lautet: www.vr-nopf.de bzw. www.vr-nordoberpfalz.de.

Bitte aktualisieren Sie ggf. von Ihnen erstellte Lesezeichen/Favoriten in Ihrem Internetprogramm bzw. Adressbucheinträge in Ihrem E-Mailprogramm.
Die direkte Erreichbarkeit des Beraters mittels einer Durchwahlnummer oder per
E-Mail bleibt erhalten.
Unser KundenDirektservice ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0961/840 für Sie da.

Ab wann wird der einheitliche Internetauftritt verfügbar sein?

Der einheitliche Internetauftritt wird ab der Eintragung ins Genossenschaftsregister in der ersten Augustwoche verfügbar sein.


Sie erreichen diese einheitliche Internetseite unter

www.vr-nopf.de bzw. www.vr-nordoberpfalz.de

Warum sieht die neue Homepage nun anders aus? Ist das korrekt?

Ja, im Zuge der Fusion wachsen auch die Homepages zusammen. Ab Anfang August wird der Internetauftritt der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG (www.vr-nopf.de) für beide Banken verwendet. Dass Sie sich auf der richtigen Internetseite bewegen, erkennen Sie am Zertifikat der Bank (Klick auf das Schlosssymbol in der Browserleiste).

Wie lautet die einheitliche Gläubiger-Identifikationsnummer nach der Fusion?

Ab Samstag, den 26. August 2023 gilt folgende einheitliche Gläubiger- Identifikationsnummer: DE57ZZZ00000125528

Ändern sich bestehende Konto- und Sparverträge sowie erteilte Freistellungsaufträge?

Nein. Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach dem 26. August 2023 ihre Gültigkeit.
Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist ebenfalls nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge.

Sofern Daten doppelt vorhanden sind, führen wir diese im Rahmen des technischen
Zusammenschlusses zu einem Kundendatensatz zusammen (bei Kunden die durch
Zusammenführung zu hohe Freistellungsaufträge haben oder die sich in Gültigkeit
unterscheiden ist ein neuer Freistellungsauftrag notwendig).
Gewinnsparlose behalten ebenso ihre Gültigkeit.

Welche Konditionen und Preise gelten nach der Umstellung?

Die bestehenden Kontomodelle werden aktuell unverändert fortgeführt.
Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Zinsablauf.
Darüber hinaus gilt der Preisaushang, der in allen Geschäftsstellen aushängt.

Was passiert bei einer Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaften bleiben selbstverständlich bestehen. Als Mitglied sind Sie Eigentümer der neuen Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG. Im Zuge der Fusion wird ein Geschäftsanteil auf einheitlich 100 Euro festgesetzt.
Aus einem Geschäftsanteil der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG in Höhe von 200 € werden künftig 2 Geschäftsanteile zu je 100 € der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG.

Ergeben sich Änderungen bei Wertpapierdepots?

Die Wertpapierdepotnummern bei der Altbank Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG bleiben gleich.
Die Wertpapierdepotnummern aller Kunden bei der Altbank Neustadt-Vohenstrauß eG ändern sich, die betroffenen Kunden werden gesondert schriftlich informiert.

Kann ich in allen Filialen meine Geschäfte erledigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung und Beratung
werden mit der technischen Fusion am 26. August 2023 geschaffen. Damit
können Sie Ihre Bankgeschäfte ab Montag, den 28. August 2023 in allen unseren
Geschäftsstellen tätigen.

An wen kann ich mich als Kunde bei Fragen zur Fusion wenden?

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen
Berater, an die Kollegen im Service oder an die Mitarbeiter unseres Kundendirektservices unter: Tel. 0961 840

Wo erreiche ich meinen persönlichen Berater?

Grundsätzlich stehen Ihnen Ihre persönlichen Berater weiterhin an den bekannten Standorten zur Verfügung.
• In Altenstadt/WN sind wir in der Egerländerstraße 2 für Sie vor Ort.
• In Neustadt/WN, Service und Privatkundenbetreuung: Knorrstraße 15,
Spezialisten für Baufinanzierung, Immobilien und Versicherungen: Raiffeisenplatz 1.
• In Vohenstrauß sind wir am Raiffeisenplatz 1 für Sie vor Ort.


Qualität in der Beratung ist uns auch weiterhin besonders wichtig, den Einsatz von Spezialisten bauen wir weiter aus. Ihr Berater nutzt die Kollegen, gemeinsam schaffen wir Mehrwerte für Sie.

Was bedeutet die Fusion für die Mitarbeiter der Bank?

Für die Mitarbeiter entsteht durch das größere Haus ein noch attraktiverer Arbeitgeber, der interessante berufliche Entwicklungsperspektiven bietet. Die wirtschaftliche Kraft der Bank ermöglicht langfristig sichere Arbeitsplätze und junge Menschen profitieren von einem starken Ausbilder. Es gibt keine fusionsbedingten Kündigungen.

Konto & Karte

Wie lauten die einheitliche BIC und Bankleitzahl nach der Fusion?

Ab Samstag, den 26. August 2023, gelten folgende Bankdaten:

BIC: GENODEF1WEV
Bankleitzahl: 75390000

Ändert sich meine Konto-Nr. / IBAN?

Für alle Mitglieder und Kunden der bisherigen Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG gibt es hier keine Änderungen.
Die IBAN und BIC ändern sich für alle Mitglieder und Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG.
Ab Mitte August versenden wir eine Übersicht mit allen neuen Bankverbindungsdaten an die betroffenen Kunden.

Ab welchem Zeitpunkt dürfen neue Kontodaten verwendet werden?

Die neuen Kontodaten können erst nach erfolgter technischer Fusion
ab Samstag, den 26. August 2023 verwendet werden. Die Nutzung
der neuen Daten vor dem Zeitpunkt führt ansonsten zu Fehlbuchungen.

Gibt es eine Übergangsfrist, in der meine bisherigen Kontodaten noch verwendet werden dürfen?

Ja, während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 werden
Buchungen in Kombination mit der bisherigen IBAN und BIC
noch auf Ihr Konto umgeleitet.

Was ist mit den Kreditkarten und der girocard?

Für Kunden der Altbank Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG behalten die girocard sowie alle weiteren Karten ihre Gültigkeit und können am Geldautomaten, am Kontoauszugsdrucker und an elektronischen Zahlungsterminals im Handel genutzt werden. Auch die Geheimzahl / PIN bleibt gleich.

Für alle Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG werden voraussichtlich
Anfang Oktober die girocards erneuert. Der Umtausch erfolgt kostenlos. Auch hier bleibt die Geheimzahl / PIN gleich.
Die „alten“ girocards werden zum 30. November 2023 gesperrt / deaktiviert.


Die Kreditkarten aller Kunden behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit und können
wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden.

Was ist am Fusionswochenende mit der girocard?

Von Freitag, den 25. August 2023, 20:00 Uhr bis Samstag, den 26. August 2023
führen wir die EDV-Systeme unserer Banken zusammen, deshalb stehen die SB-Geräte nicht durchgehend zur Verfügung.
Ihre Bankkarte ist während dieser Zeit nur eingeschränkt funktionsfähig. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen insbesondere in der Ferienzeit.

Was ist mit den Kreditkarten am Fusionswochenende?

Alle Kunden können ihre Kreditkarte ohne Einschränkungen nutzen.
BasicCard-Inhaber können ihr Guthaben mit einer Überweisung auf ihr Kreditkartenkonto auffüllen.
Diese Kontonummer finden Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung.

Bezahlen und Abheben mit der Kreditkarte ist jederzeit möglich.

 

Gibt es Auswirkungen auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?

Es ist gewährleistet, dass Ihre Zahlungen mit den bisherigen Kontonummern/
IBAN für eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren weiterhin korrekt gebucht werden.
Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
Bei anderen regelmäßigen Zahlungen von Dritten (z.B. Mobilfunkbetreiber, Versicherungen etc.), informieren wir für Sie möglichst viele Unternehmen automatisch über die Änderung Ihrer Bankverbindungsdaten. eine Auflistung über die Unternehmen, die wir zentral informieren, stellen wir Ihnen hier in wenigen Tagen zur Verfügung.


Bitte informieren Sie alle anderen Zahlungsverkehrspartner über Ihre neuen Bankverbindungsdaten (z.B. Gutschriften Lohn/Gehalt, Mietzahlungen, Vereine etc.). Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert sind (z.B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.).

Eine Liste der Abbucher, die von uns bzgl. IBAN-Änderung informiert werden und ein Musteranschreiben stellen wir Ihnen in den Links unten zur Verfügung.

Was ist mit erteilten Einzugsermächtigungen und SEPA-Lastschriftmandaten?

Die im Bestand befindlichen SEPA-Lastschriftmandate werden übernommen, eine erneute Einreichung ist vorerst nicht erforderlich.

Was ist mit den laufenden Daueraufträgen?

Die Daueraufträge werden automatisch umgestellt, für Sie entsteht kein Handlungsbedarf.

Online-Banking

Muss mit Einschränkungen am Fusionswochenende beim Online-Banking gerechnet werden?

Während der technischen Umstellungsphase
von Freitag, den 25. August 2023, 20:00 Uhr
über das komplette Fusionswochenende
stehen das Online-Banking und die VR-Banking-App
nicht zur Verfügung.

Bitte vermeiden Sie an diesem Wochenende Zugriffsversuche mit der VR Banking
App. Andernfalls müssen Sie auch als bisheriger Kunde der Volksbank Raiffeisenbank
Nordoberpfalz eG nach der Zusammenführung Ihre Anmeldedaten (VR-Net-
Key/Alias und PIN) erneut eingeben.

Ändert sich der Aufruf für mein OnlineBanking?

Auch die Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG erreichen ihr Online-Banking ab August 2023 unter www.vr-nopf.de. Ihre Zugangsdaten bleiben unverändert.

Tipp: Verwenden Sie Bookmarks oder Lesezeichen? Dann aktualisieren Sie diese auf die neue Adresse.

Ändert sich mein Zugang zum Online-Banking bzw. zu meiner Banking-Software?

Unser Online-Banking bleibt wie gewohnt für Sie erreichbar. Für die meisten Kunden ändert sich nichts. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie der VR-NetKey/Alias bleiben erhalten. Das eBrokerage steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Für Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG gilt: Nutzen Sie unsere
VR Banking App, müssen Sie nach der Fusion einmalig Ihre Anmeldedaten
wieder eingeben.

Falls Sie eine Banking-Software nutzen, sind dort einzelne Einstellungen anzupassen. Ausführliche Leitfäden finden Sie unter www.vr-nopf.de/software  

Warum fehlen Kontoumsätze in meiner Umsatzübersicht?

Im Zuge der technischen Fusion müssen alle Kontoumsätze unserer Kunden im OnlineBanking neu eingespielt werden. Daher kann es in der ersten Woche nach der technischen Funktion beim Zugriff auf ältere Umsätze zu Einschränkungen kommen.

Gibt es Änderungen bei meinem TAN-Verfahren?

Sie können ihr bisheriges Verfahren (Sm@rtTAN plus, VR SecureGo plus) unverändert nutzen.

Als Kunde der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG erhalten Sie zeitnah eine neue girocard. Ab der ersten Nutzung dieser girocard mit Sm@rtTAN plus kann nur noch diese neue Karte verwendet werden.

Muss ich die VR Banking App und die VR SecureGo plus App neu installieren?

Nein eine Neuinstallation der beiden Apps ist nicht erforderlich. Die beiden Apps können unverändert genutzt werden. Als Kunde der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG ist nach der Fusion, also ab dem 28.08.2023 einmalig eine erneute Anmeldung mit VR-NetKey bzw. Alias und PIN in der Banking App zwingend erforderlich.

Kann ich die VR BankingApp am Fusionswochenende nutzen?

Bitte vermeiden Sie am Fusionswochenende, vom 25.08. ab 20:00 Uhr Zugriffsversuche mit der VR Banking App. Das gilt auch für Kunden der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG. Ab Montag, dem 28.08.2023 kann die Banking App wieder wie gewohnt genutzt werden.

Muss die VR Banking App neu eingerichtet werden?

Für Kunden der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG

Sollten Kunden trotz Hinweis während der Fusionsphase vom 25.08. – 27.08.2023, Zugriffsversuche mit der VR Banking App vorgenommen haben, müssen nach Abschluss der technischen Fusion die persönlichen Anmeldedaten (VR-NetKey/Alias und PIN) erneut in die VR Banking App eingegeben werden.

 

Für Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG

Für Kunden der ehemaligen Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG ist die erneute Anmeldung mit VR-NetKey bzw. Alias und PIN nach Abschluss der technischen Fusion leider unumgänglich.

Muss ich jetzt beim Online-Banking besonders wachsam sein?

Eine Fusion kann Betrüger in der Tat dazu animieren, Kunden der fusionierenden Banken in besonderem Maße mit Betrugsversuchen zu erreichen. Bitte seien Sie wie immer wachsam mit Ihren Nachrichteneingängen. Phishing-Versuche erfolgen nicht nur per Mail, sondern auch per SMS oder gar telefonisch bzw. persönlich.

Folgende Merkmale weisen oftmals auf Phishing-Versuche hin:

  • Unpersönliche Anrede, zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde…“ oder „Sehr geehrter Nutzer…“
  • Vorgetäuschter dringender Handlungsbedarf bzw. Androhung von Konsequenzen im Fall des Nichthandelns – häufig mit Fristsetzung.
  • Aufforderung, persönliche oder vertrauliche Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Kreditkartennummer einzugeben oder einen Dateianhang zu öffnen.
  • Kontaktaufnahme, um angeblich Daten abzugleichen oder zu bestätigen
  • usw.

Wir fordern Sie niemals dazu auf, Ihre Anmeldedaten oder Kreditkartennummer preiszugeben oder eine Freigabe zu angeblichen Testzwecken durchzuführen!

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihren bekannten Ansprechpartnern bzw. unter der Rufnummer 0961/840 nach.

Hier finden Sie unsere allgemeinen Phishing-Warnungen.

Was passiert mit meinen im OnlineBanking hinterlegten Überweisungs- bzw. Lastschriftvorlagen?

Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen werden automatisch auf die neue IBAN und BIC angepasst.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten im elektronischen Postfach?

Alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Was ist bei der Rückgabe von Lastschriften im OnlineBanking zu beachten?

Wenn Sie als Kunde der bisherigen Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG nach erfolgter technischer Fusion eine Lastschrift zurückgeben möchten, die bereits vor der technischen Fusion von Ihrem Konto abgebucht wurde, so wenden Sie sich bitte an Ihre kontoführende Stelle. Gleiches gilt für Lastschriften, die nach der Fusion auf Ihrem Konto gebucht werden, sofern der Zahlungsempfänger für den Einzug noch Ihre alte IBAN verwendet hat. Derartige Zahlungsaufträge leiten wir zwar an die korrekte IBAN weiter, eine Rückgabe im Online-System ist allerdings nicht möglich.

Alle Lastschriften, die nach der technischen Fusion auf Ihre korrekte IBAN eingereicht werden, können von Ihnen wie gewohnt auch online retourniert werden.

Informationen für Firmenkunden & Vereine

Die nachfolgenden Informationen sind ausschließlich für Firmenkunden und Vereine relevant.

Was muss ich als Firmen- oder Gewerbekunde gesondert beachten?

Auch für Firmenkunden der ehemaligen Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß
eG ändern sich IBAN und BIC. Wir bitten Sie, dies bei der Bestellung
Ihrer Geschäftspapiere, Rechnungen und sonstigen Vordrucken
zu berücksichtigen.

Falls Sie über Ihren Steuerberater oder andere Dienstleister den Datenaustausch mit
einem Service-Rechenzentrum wie DATEV oder ähnliches nutzen, teilen Sie diesen
bitte Ihre neue IBAN und BIC mit.

Kann ich Zahlungsvordrucke und Schecks noch weiter verwenden?

Als Kunde der Altbank Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG können Sie Vordrucke
mit bisheriger IBAN und BIC weiterhin verwenden. Kunden der Altbank
Neustadt-Vohenstrauß eG sollten zeitnah Ihre Formulare erneuern.
Die Bestellung neuer Formulare / Vordrucke ist ab Montag, den 28. August 2023
möglich.
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in den Geschäftsstellen bzw. an die
Ihnen bekannten Ansprechpartner.

 

Was ist bei der Nutzung von Software zur Buchhaltung zu beachten?

Denken Sie bitte daran, ab dem 26.08. auch bei Ihren Buchhaltungsprogrammen umgehend die neue IBAN und BIC zu hinterlegen.

Teilen Sie bitte die aktualisierten Kontodaten auch Ihrem Steuerberater oder Buchhaltungsbüro mit

Ich habe ein Kartenterminal. Was ist zu beachten?

Kunden der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG, die ein Kartenterminal über die Bank gemietet oder gekauft haben, müssen nichts weiter unternehmen. Sollten Sie ein Terminal eines Drittanbieters nutzen, müssen Sie Ihre neuen Kontodaten an diesen weiterleiten.

Was muss ich bei meinem EBICS-Zugang beachten?

Als Kunde der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG werden Ihre EBICS-Zugangsdaten im Rahmen der Fusion übernommen. Alle Passwörter bleiben weiterhin gültig. Sie müssen jedoch Ihre IBAN und BIC ändern.

Falls Sie mit der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) arbeiten und Aufträge am Freitag, 25.08.2023, noch nicht komplett unterschrieben sind, können diese nach der technischen Fusion nicht mehr freigegeben werden. Daher ist eine erneute Einreichung dieser Zahlungsverkehrsaufträge notwendig.

Bitte holen Sie am Montag, 28.08.2023, Ihre Umsätze zunächst wie gewohnt per EBICS ab. Erst nachdem Ihre Umsätze abgerufen wurden, stellen Sie Ihre alten IBANs und BIC auf die neuen Kontodaten um.

Fusionsassistenten in verschiedenen Softwareprodukten unterstützen Sie bei der Umstellung der Kontodaten. Beachten Sie dazu unsere Umstellungsanleitungen im nächsten Punkt.

 

Ich arbeite mit einem Servicerechenzentrum zusammen. Was ist zu beachten?

Servicerechenzentren rufen Umsätze für die Buchhaltung ab oder übertragen Zahlungsaufträge. Häufig erfolgt dies in Verbindung mit Steuerberatern oder ähnlichen Dienstleistern. Ein bekanntes Servicerechenzentrum ist beispielsweise die DATEV. Als Kunde der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG haben Sie ggf. Handlungsbedarf

DATEV:

Sollte Ihr Steuerberater oder sonstiger Dienstleister mit dem Servicerechenzentrum DATEV zusammenarbeiten, brauchen Sie nichts zu tun. Die Kontoverbindungen werden automatisch aktualisiert.

Alle anderen Servicerechenzentren:

Bitte informieren Sie Ihren Steuerberater oder sonstigen Dienstleister möglichst zeitnah über Ihre neue IBAN und BIC