Effiziente Rechnungsabwicklung
Vereinfachte und übersichtliche Arbeitsabläufe reduzieren Fehlerquellen.
Medienbruchfreie, schnelle Übermittlung
Mit dem direkten elektronischen Versand statt dem Postweg sparen Sie Zeit und Aufwände.
Mehr Sicherheit
Sie erhalten Unterstützung dabei, die Anforderungen an Revisions- und Rechtskonformität sowie des Datenschutzes zu erfüllen.
Ressourcenschonend
Sie reduzieren nachhaltig den Verbrauch von Büromaterial.
Die Kontoabrechnung wird modern, digital und gesetzeskonform
Wir stellen unsere Abrechnungsbelege ab 2027auf ein neues Format um. Für Nicht-Verbraucher bzw. Firmenkunden erfolgt die Bereitstellung künftig im gesetzlich vorgeschriebenen E-Rechnungsformat „ZUGFeRD“ als hybrides PDF-Dokument.
Die Zustellung erfolgt ausschließlich digital über das ePostfach im OnlineBanking. Eine postalische Zusendung oder Ausdruck am Kontoauszugsdrucker sind nicht mehr möglich. Aktivieren Sie das elektronische Postfach deshalb frühzeitig!
Sie haben bereits einen Online-Zugang über unsere Homepage? Dann können Sie Ihr ePostfach direkt freischalten.
Sie haben bisher noch keinen Onlinezugriff auf das Konto, handeln als Einzelperson und besitzen eine girocard? Aktivieren Sie hier Ihr OnlineBanking inklusive ePostfach.
Sie benötigen einen Onlinezugang für Konten eines Unternehmens oder einer Personengemeinschaft? Teilen Sie uns bitte mit, für wen der Onlinezugang eingerichtet werden soll, wir leiten alles weitere in die Wege.
Telefonisch 0961/840
Per Mail info@vr-nopf.de
Allgemeine Informationen zur E-Rechnung
E-Rechnungspflicht: Diese Formate sind erlaubt
Für die elektronische Rechnungsstellung sind insbesondere ZUGFeRD und XRechnung relevant. Entscheidend ist, dass das Rechnungsformat den Anforderungen der Norm EN 16931 entspricht.
ZUGFeRD ist ein hybrides Format
Es verbindet eine visuelle Darstellung für den Menschen mit maschinenlesbaren Daten für Computer in einer einzigen PDF-Datei. Die PDF-Anzeige zeigt eine ganz normal lesbare Rechnung. Eine im PDF unsichtbar eingebettete XML-Datei können Buchhaltungssysteme und ERP-Software automatisch auslesen und ohne manuelles Abtippen fehlerfrei verarbeiten. In diesem Format werden die Kontoabrechnungen ab 2027 bereitgestellt.
XRechnung ist ein reines XML-Format
Es ist für Buchhaltungssysteme direkt lesbar, als Mensch benötigt man jedoch immer eine Software, um so eine Rechnung lesen zu können. Die Rechnungen zu unseren Kartenterminals werden künftig im XRechnung-Format erstellt. Die Händler erhalten zusätzlich eine normal lesbare Rechnung im PDF-Format, d.h. zwei separate Dateien.
Pflichten bei E-Rechnungen:
Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Das gilt für Konzerne ebenso wie für Freiberufler und Kleinunternehmer. Wer im geschäftlichen Kontext Rechnungen erhält, muss also technisch und organisatorisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen, zu bearbeiten und zu archivieren. Klare Prozesse und passende Software sind dafür Voraussetzung.
Bei der Ausstellung von Rechnungen erfolgt die verpflichtende Umstellung stufenweise. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber sind besondere Vorgaben zu beachten, die bereits seit etlichen Jahren eingehalten werden müssen.
Beispielhafte Ausnahmen:
Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Rechnungen an Endverbraucher sowie viele steuerfreie Umsätze. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto müssen nicht zwingend als E-Rechnung ausgestellt werden, ein einheitliches Vorgehen ist jedoch empfehlenswert. Kleinunternehmer müssen zwar E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zur Ausstellung solcher E-Rechnungen ebenfalls ausgenommen.
Übersicht zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
| Betroffene Gruppe | Zeitpunkt/Frist | Art der Verpflichtung |
|---|---|---|
| Alle B2B-Unternehmen & Freiberufler | Seit 1. Januar 2025 | Empfangspflicht: Müssen technisch und organisatorisch in der Lage sein, E-Rechnungen anzunehmen |
| Unternehmen (> 800.000 € Vorjahresumsatz) | Ab 1. Januar 2027 | Ausstellungspflicht: Müssen E-Rechnungen für Umsätze im Inland-B2B zwingend erstellen. |
| Alle übrigen Unternehmen | Ab 1. Januar 2028 | Ausstellungspflicht: Flächendeckende Verpflichtung zur E-Rechnungserstellung unabhängig vom Umsatz. |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Dauerhaft | Ausnahme: Von der Ausstellungspflicht befreit (die reine Empfangspflicht gilt jedoch auch für sie). |
| Sonderfälle (B2C, Ausland, Kleinbeträge bis 250 €) | Laufend | Ausnahme: Keine Pflicht zur Erstellung einer E-Rechnung |
Häufige bankspezifische Fragen
Häufige allgemeine Fragen
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